AGB der planergie ag
Allgemeines
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (abk. AGB) gelten für sämtliche rechtlichen Beziehungen, mit Ausnahme unseres energy4me Online-Shops, zwischen dem Kunden, der planergie ag und Dritten. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie durch die planergie ag schriftlich bestätigt sind. Die vorliegende AGB gilt für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien. Die planergie ag behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB. Der Auftraggeber versichert mit seiner Unterschrift, soweit er als Grundstücksinhaber zeichnet, in seiner Verfügungsmacht über das Grundstück und in seiner Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt, im Übrigen vom Eigentümer bevollmächtigt zu sein.
1. Zustandekommen eines Vertrages
Die Angebote der planergie ag sind grundsätzlich freibleibend und verstehen sich nicht als verbindliche Offerten. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung durch die planergie ag zustande, wobei dies auch auf elektronischem Weg (E-Mail) geschehen kann.
2. Technische Unterlagen
Sämtliche technischen Unterlagen, auch in elektronischer Form, bleiben geistiges Eigentum von der planergie ag und dürfen weder kopiert, vervielfältigt noch Dritten in irgendeiner Weise zur Kenntnis gebracht, noch zur Anfertigung des Werkes oder von Bestandteilen verwendet werden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die planergie ag liefert grundsätzlich gegen Vorauszahlung oder gemäss den Konditionen der Auftragsbestätigung. Die genannten Preise gelten zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Mehrwertsteuer und sofern nichts anderes vereinbart, in Schweizer Franken. Der vereinbarte Gesamtpreis gilt für die umseitig vereinbarten Stückzahlen, Masse und Konstruktionen sowie die Lieferung an den vom Auftraggeber bestimmten Ort innerhalb der Schweiz. Bei Lieferungen, die ausserhalb der Schweiz erfolgen, können zusätzliche Kosten anfallen. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden separat in Rechnung gestellt. Wird durch technische Klarstellung des Werkliefervertrages eine erhebliche Leistungs- oder Preismehrung notwendig, wird dies im gegenseitigen Einvernehmen schriftlich vereinbart. Kommt es zu keiner Einigung, wird der Werklieferungsvertrag in dem umseitig vereinbarten Umfang durch die planergie ag erfüllt. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von der planergie ag nicht anerkannter Gegenforderung zu kürzen oder zurückzubehalten. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile oder Leistungen fehlen, dadurch aber der Gebrauch des Werkes nicht verunmöglicht wird, oder wenn sich am Werk Nachbesserungsarbeiten als notwendig erweisen. Mit der Fälligkeit einer Rechnung, gleichbedeutend mit dem Ablauf der in der 1. Zahlungserinnerung gesetzten Zahlungsfrist, gerät der Kunde ohne weitere Mahnung seitens der planergie ag in Verzug. Die planergie ag ist berechtigt, ab diesem Datum Verzugszinsen in Höhe von 5% zu erheben. Sind seit Vertragsabschluss mindestens 12 Monate vergangen und ändern sich danach Löhne oder Materialpreise, so ist die planergie ag zu einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt, es sei denn, dass eine längere Preisgarantie ausdrücklich vereinbart war.
4. Eigentumsvorbehalt, Bauhandwerkerpfandrecht
Der Unternehmer ist berechtigt, für die von ihm gelieferte Ware (nachfolgend Vorbehaltsware genannt) bis zu deren vollständigen Bezahlung einen Eigentumsvorbehalt im Sinne von Art. 715 f. ZGB einzutragen. Für die Eintragungskosten hat der Besteller aufzukommen. Wird die Vorbehaltsware durch dritte gepfändet, ist der Besteller dazu verpflichtet, auf das Eigentum der planergie ag hinzuweisen und die planergie ag unverzüglich schriftlich von der Pfändung in Kenntnis zu setzen. Die planergie ag verbleibt Eigentümerin der gesamten Lieferung bis der Kunde sämtliche vertragliche Pflichten, insbesondere die vollständige Zahlung des Verkaufspreises und der Ne-benkosten erfüllt hat. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die planergie ag be-rechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und vom Besteller die Vorbehaltsware zurück zu verlangen. Für baugewerbliche Leistungen beantragt der Unternehmer bei Zahlungsverzug die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts im Sinne der Art. 83ff. ZGB.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten die offenen Forderungen um mehr als 20%, ist der planergie ag auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübertragung von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet. Der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens berechtigt die planergie ag vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
5. Liefertermine
Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, sind schriftlich festzuhalten. Vereinbarte Liefertermine gelten nicht als Fixtermine im Sinne von Art. 108 Ziff. 3 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Die Einhaltung der Liefer- und Leistungszeit von der planergie ag setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder dem Besteller Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – ausser bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der Abnahmetermin massgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.
Treten jedoch von uns nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf oder bei unseren Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Die Lieferzeit verlängert sich um den Zeitraum der Behinderung. Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die in der Sphäre des Bestellers liegen, so hat er, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten zu tragen.
6. Vertragsauflösung bei ausserordentlichen Ereignissen
Bei Ereignissen höherer Gewalt (wie z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Streiks, Boykott) sowie bei rechtlicher Unmöglichkeit, verhandeln die Vertragsparteien über eine allfällige Anpassung oder Auflösung des Vertrages. Bei Auflösung des Vertrages haftet der Unternehmer für Leistungen, die bis zum Zeitpunkt der Auflösung des Vertrages erbracht worden sind. Der Besteller kann keine weiteren Entschädigungen geltend machen.
7. Übergang von Nutzen und Gefahr
Bei Anlagen oder Bauleistungen gehen Nutzen und Gefahr bei Inbetriebnahme oder bei Abnahme des Werkes oder Teilen davon auf den Besteller über. Wird der Ablad einer Anlage durch den Besteller oder externen Spediteur gemacht, gehen Nutzen und Gefahr bereits bei diesem Ablad auf den Besteller über.
Der Besteller, der kein Verbraucher ist, darf die Abnahme bei Vorliegen eines unwesentlichen Mangels nicht verweigern. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw, die Abnahme infolge von Umständen, die der planergie ag nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Besteller zumutbar.
8. Haftung und Versicherung
Während der Erstellungszeit vor Ort übernimmt der Besteller die Haftung für die gelieferten Waren und Installationen bei Verlust oder Beschädigung durch Feuer, Wasser oder Einwirkungen Dritter. Die Haftung der planergie ag wird auf vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlungen beschränkt. Im Übrigen wird die Haftung der planergie ag im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen. Soweit die Haftung von planergie ag ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer leitenden Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungshilfen. Des Weiteren haftet die planergie ag in keinem Fall für Ansprüche des Kunden oder Dritten auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für Folgeschäden aus Produkthaftung, für mittelbare oder unmittelbare, die sich aus der an den Kunden gelieferten Ware ergeben sowie für Handlungen oder Unterlassungen seiner Hilfspersonen im Sinne von OR Art. 101.
Der Besteller hat die gelieferten Waren sowie das Werk (bereits getätigte Installationen etc.) durch eine Bauwesenversicherung auf seine Kosten zu versichern.
9. Datenschutz
Die Datenspeicherung und Nutzung personenbezogener Daten (Namen, Postadressen, Telefonnummern etc.) erfolgt nach den Grundsätzen von Artikel 4 des Bundesgesetzes über den Datenschutz vom 19.06.1992. Ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen und vertraglichen Regelungen finden die Bestimmungen des schweizerischen Obligationsrechts Anwendung.
10. Sicherheitsvorschriften
Bei Arbeiten für den Besteller (in seinen eigenen Räumlichkeiten oder am vereinbarten Arbeitsort) gelten zusätzlich zu den AGB etwaige Vorschriften und Sicherheitsweisungen des Bestellers. Der Besteller ist verpflichtet, den Unternehmer über bestehende, verdeckte Leitungen
– asbesthaltige Materialien und
– andere umweltbelastende Stoffe
zu informieren. Kommt der Besteller dieser Informationsplicht nicht nach, ist der Unternehmer von jeder Haftung für Schäden und Folgeschäden befreit.
11. Prüfung, Mitteilungen und Störung
Der Besteller hat die Lieferung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zu prüfen und dabei festgestellte Mängel dem Unternehmer umgehend schriftlich mitzuteilen. Später, jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist festgestellte Mängel sind beim Unternehmer umgehend schriftlich zu rügen. Störungsgänge innerhalb der Gewährleistungsfrist erfolgen auf Anzeige des Kunden. Wird der Unternehmer zur Störungsbehebung aufgeboten und stellt sich heraus, dass die Störungsursache nicht durch den Unternehmer verursacht wurde oder zu vertreten ist, wird dieser Aufwand dem Besteller verrechnet.
12. Garantie
Der Unternehmer garantiert dem Besteller, dass die gelieferten Produkte keine Material- oder Fabrikationsfehler aufweisen. Ausgeschlossen sind Schäden in Folge normaler Abnützung, mangelhaften Unterhalt, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung oder unsachgemässer Eingriffe des Bestellers oder von Dritten. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden, die darauf zurückgehen, dass nach Eingang der Mängelrüge von Unternehmer erteilte Weisungen (z.B. sofortige Stilllegung) nicht befolgt werden. Die Garantien der Lieferanten für Geräte, Apparate etc. werden direkt dem Kunden weitergegeben. Für Garantieansprüche der Kunden an die Lieferanten haftet die planergie ag nicht. Ebenfalls kann die planergie ag bei Konkurs oder Insolvenz eines Lieferanten nicht belangt werden.
13. Verjährung
Ist der Besteller kein Verbraucher, verjähren sämtliche seiner Gewährleistungsansprüche aus Kauf- und Werkverträgen mit Ablauf von 12 Monaten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen.
14. Rücklieferungen
Ist der Besteller kein Verbraucher, so gilt: Rücklieferungen sind mit der planergie ag abzustimmen und haben seitens des Bestellers kostenfrei zu erfolgen. Für Überprüfung/ Einlagerung etc. berechnet die planergie ag 15% des Materialwertes. Dem Besteller bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass geringere Kosten
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen vertraglichen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind implizit durch wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen.
15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand sämtlicher Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien, ihren Bevollmächtigten oder Rechtsnachfolgern ist der Sitz der planergie ag in CH-3360 Herzogenbuchsee. Die planergie ag kann den Kunden auch an dessen Sitz oder an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand belangen.
Verbraucherinformation zur Online-Streitbeilegung gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013:
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter https://ec.europa.eu/odr. eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.
April 2018